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Listenhunde
Unter "Listenhunde" versteht man im Allgemeinen "Kampf"hunde. Dieser Begriff ist jedoch ziemlich antiquiert, da er noch aus einer Zeit stammt, in der bestimmte Hunderassen zum Zwecke von Hundekämpfen gezüchtet wurden. Zwar gibt es heute noch Hundekämpfe - auch in Deutschland - aber die allermeisten Hunde haben mit Kämpfen nichts mehr zu tun.
Dennoch sind sie gelistet, d. h. sie stehen auf Rasselisten, von der der Freistaat Bayern bedauerlicherweise die restrikstivste im ganzen Bundesgebiet hat.
Hunde der Kategorie 1 dürfen hier nicht gehalten werden, von ihnen nimmt der Gesetzgeber eine unwiderlegbare Gefährlichkeit an.
Wir - wie andere Tierheime auch - lehnen eine Stigmatisierung einzelner Hunderassen ab, weil sie aus unserer Erfahrung nicht der Realität entspricht.
Wir hatten noch nie einen Beißunfall mit Hunden der Kategorie 1, also Pitbull, American Staffordshire oder Staffordshire Bullterrier. Als Tierschützer fordern wir schon seit langem ein Umdenken in der bayerischen Rassepolitik. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurde die Rasseliste bereits abgeschafft.
Unter folgendem Link erfährt man alles über die Rasselisten der verschiedenen Bundesländer sowie der Schweiz und Österreich.