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Tierschutzverein Erlangen und Umgebung e.V.
Tierheim und Geschäftsstelle:
Bayreuther Str. 70
91054 Erlangen
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bei der Sparkasse Erlangen
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Unter "Listenhunde" versteht man im Allgemeinen "Kampf"hunde. Dieser Begriff ist jedoch ziemlich antiquiert, da er noch aus einer Zeit stammt, in der bestimmte Hunderassen zum Zwecke von Hundekämpfen gezüchtet wurden. Zwar gibt es heute noch Hundekämpfe - auch in Deutschland - aber die allermeisten Hunde haben mit Kämpfen nichts mehr zu tun.
Dennoch sind sie gelistet, d. h. sie stehen auf Rasselisten, von der der Freistaat Bayern bedauerlicherweise die restrikstivste im ganzen Bundesgebiet hat.
Hunde der Kategorie 1 dürfen hier nicht gehalten werden, von ihnen nimmt der Gesetzgeber eine unwiderlegbare Gefährlichkeit an.
Wir - wie andere Tierheime auch - lehnen eine Stigmatisierung einzelner Hunderassen ab, weil sie aus unserer Erfahrung nicht der Realität entspricht.
Wir hatten noch nie einen Beißunfall mit Hunden der Kategorie 1, also Pitbull, American Staffordshire oder Staffordshire Bullterrier. Als Tierschützer fordern wir schon seit langem ein Umdenken in der bayerischen Rassepolitik. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurde die Rasseliste bereits abgeschafft.
Unter folgendem Link erfährt man alles über die Rasselisten der verschiedenen Bundesländer sowie der Schweiz und Österreich.
Achtung: Dies gilt auch für Kreuzungen untereinander und für etliche neue Moderassen wie den American Bully! Wenn Ihr Euch solch einen Hund von einem Züchter holen möchtet, erkundigt Euch bitte VORHER bei einem Hundesachverständigen bzw. -gutachter, ob diese Rasse als Kategorie 1-Hund behandelt wird!
In der Kategorie 2 führt der Gesetzgeber in Bayern Rassen auf, die nach einem bestandenen Wesenstest gehalten werden dürfen: